Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg
Beschluss verkündet am 19.07.2005
Aktenzeichen: 8 WF 89/06
Rechtsgebiete: RVG, GKG
Vorschriften:
RVG § 24 Abs. 2 | |
GKG § 53 Abs. 2 |
Auf die Höhe von Darlehensverbindlichkeiten aus Anlass der Anschaffung kommt es nicht an.
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
8 WF 89/06 OLG Naumburg
In der Familiensache
hat der 8. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Naumburg durch den Richter am Oberlandesgericht Wiedenlübbert, den Richter am Oberlandesgericht Bisping und die Richterin am Oberlandesgericht Joost
am 19. Juli 2006
beschlossen:
Tenor:
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Halberstadt vom 17. Mai 2005 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf bis zu 2.000,00 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Absatz 4 GKG).
Gründe:
Das Amtsgericht Halberstadt hat mit Beschluss vom 17.05.2005 den Streitwert für den Antrag auf Hausratsteilung auf 500,00 EUR festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beschwerdeführer, mit der er eine Heraufsetzung auf 3.500,00 EUR erstrebt. Das Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die Beschwerde hat zum Teil Erfolg. Für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zur Benutzung des Hausrates beträgt der Wert nach § 24 Absatz 2 RVG, § 53 Absatz 2 GKG 1.200,00 EUR. Insoweit ist im Hinblick auf den Wert bei Anschaffung (Kaufvertrag über die begehrten Herausgabegegenstände vom 31.03.2005: 3.050,00 EUR; angegebene Gesamtwert laut Beschwerdeführer: 7.000,00 EUR) und dem zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlust lediglich eine geringfügig höhere Wertfestsetzung geboten, die mit einem Wert bis zu 2.000,00 EUR als angemessen bewertet wird. Auf die Höhe der noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten kommt es insoweit nicht an. Diese spiegeln nicht den gegenwärtigen Wert wider.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.